| Ab sofort können Hundebesitzer in unserer Praxis die theoretische und praktische Sachkundeprüfung im Rahmen des neuen niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) absolvieren.
Für die prakt. Prüfung sind der Name der Haftpflichtversicherung anzugeben und sofern Sie bei uns nicht die Theorieprüfung absolviert haben, benötigen wir das Original sowie eine Kopie der bestandenen Theorieprüfung und den gültigen Personalausweis.
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